Produkt zum Begriff Arbeitslosengeld:
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RNK Arbeitsvertrag 518 geringfügig Beschäftigte DIN A4 2x2Blatt
RNK Arbeitsvertrag 518 geringfügig Beschäftigte DIN A4 2x2Blatt. Für alle Lohnempfänger. Enthält alle Regelungen für die Beschäftigung von Lohnempfängern. Mit diesem Arbeitsvertrag für alle Gehaltsempfänger werden alle Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis geregelt
Preis: 7.57 € | Versand*: 0.00 € -
RNK Arbeitsvertrag 2x2BL SD 10ST 518 geringfügig Beschäftigte
Arbeitsvertrag 2x2BL SD 10ST RNK 518 geringfügig Beschäftigte
Preis: 16.45 € | Versand*: 5.99 € -
RNK Arbeitsvertrag Teilzeit-Beschäftigte SD, 2 x 2 Blatt, DIN A4
Arbeitsvertrag Teilzeit-Beschäftigte SD, 2 x 2 Blatt, DIN A4 selbstdurchschreibend + 1 Seite, DIN A4 mit Hinweisen Arbeitsvertrag für Minijob (bis 400,00 ?) oder Teilzeitbeschäftigung (bis 800,00 ?)-Beschäftigte
Preis: 36.35 € | Versand*: 0.00 € -
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 94.00 € | Versand*: 0 €
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Kann man Arbeitslosengeld bekommen und geringfügig arbeiten?
Kann man Arbeitslosengeld bekommen und geringfügig arbeiten? Ja, grundsätzlich ist es möglich, Arbeitslosengeld zu beziehen und gleichzeitig geringfügig zu arbeiten. Dabei gelten jedoch bestimmte Regelungen und Grenzen, wie z.B. die Höhe des Einkommens aus der geringfügigen Beschäftigung. Es ist wichtig, diese Regelungen zu beachten, um keine Probleme mit dem Arbeitslosengeld zu bekommen. Es empfiehlt sich, sich vor Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung beim zuständigen Arbeitsamt oder der Arbeitsagentur über die genauen Bedingungen zu informieren.
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Wird Nebenjob auf Arbeitslosengeld angerechnet?
Wird Nebenjob auf Arbeitslosengeld angerechnet? Ja, grundsätzlich wird ein Nebenjob auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das Einkommen aus dem Nebenjob wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet und kann zu einer Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes führen. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge, bis zu denen das Einkommen aus dem Nebenjob nicht angerechnet wird. Es ist wichtig, sich vor Aufnahme eines Nebenjobs beim zuständigen Arbeitsamt über die genauen Regelungen und Freibeträge zu informieren, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.
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Wie viel Arbeitslosengeld bei Minijob?
Das Arbeitslosengeld bei einem Minijob hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Beschäftigung und dem Verdienst. Grundsätzlich gilt, dass das Arbeitslosengeld bei einem Minijob niedriger ausfällt als bei einer regulären Beschäftigung. Es wird in der Regel auf Basis des Minijob-Verdienstes berechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass das Arbeitslosengeld nur gezahlt wird, wenn die Minijob-Tätigkeit versicherungspflichtig war und die entsprechenden Beiträge entrichtet wurden. Es empfiehlt sich daher, sich bei der Arbeitsagentur oder dem zuständigen Sozialversicherungsträger über die genauen Regelungen zu informieren.
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Wird Minijob bei Arbeitslosengeld angerechnet?
Wird Minijob bei Arbeitslosengeld angerechnet? Ja, ein Minijob wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das Einkommen aus dem Minijob wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet und kann zu einer Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes führen. Es gibt jedoch Freibeträge, bis zu denen das Einkommen aus dem Minijob nicht angerechnet wird. Es ist wichtig, sich vor Aufnahme eines Minijobs beim Arbeitsamt über die genauen Regelungen und Freibeträge zu informieren.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitslosengeld:
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EU-Arbeitsrecht
EU-Arbeitsrecht , Inhalt Vollständig aktualisiert und in chronologischer Reihenfolge ihres jeweiligen Erlassdatums in Primär- und Sekundärrecht unterteilte Vorschriften: EU-Vertrag, AEUV, Charta der Grundrechte, Sozialcharta, Gemeinschaftscharta der Sozialen Grundrechte, Freizügigkeit-VO, EuGVVO, SE-VO, Rom I/II-VO, Arbeitsschutzrahmen-RL, Arbeitsstätten-RL, Arbeitsschutz-Leiharbeitnehmer-RL, Nachweis-RL, Mutterschutz-RL, Jugendarbeitsschutz-RL, Entsende-RL, Teilzeitarbeit-RL, Massenentlassungs-RL, Gleichbehandlungsrahmen-RL, Gleichbehandlungs-RL, Betriebsübergangs-RL, Beteiligungs-RL, RL zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft, zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, zur betrieblichen Altersversorgung, zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, zum Europäischen Betriebsrat, zum Elternurlaub, Arbeitszeit-RL, Gleichbehandlungs-RL), Insolvenzschutz-RL, Leiharbeit-RL sowie Anhänge mit Hinweisen auf online gestellte Vorschriften zur Beschäftigung, zur Freizügigkeit, zur Sozialen Sicherheit und zum Technischen Arbeitsschutz. Neuauflage Die Textsammlung wurde auf den Stand 1. Juli 2023 gebracht. Enthalten sind unter anderem die neuaufgenommene: Entgelttransparenz-Richtlinie Mindestlohn-Richtlinie Zusatzrenten-Richtlinie mit ausführlichem Register. Das Arbeitsrecht der Europäischen Union ist nicht durch eine grundlegende thematische Ausdehnung, sondern durch Änderungen der Normtexte und in der Rechtsprechung vor allem des EuGH weiterentwickelt worden. Dies macht eine Neuauflage der Textausgabe der EU Arbeitsgesetze und -normen erforderlich. Zielgruppe Für Unternehmen, Betriebsrats-Gremien, Gewerkschaften, Anwaltschaft, Justiz, Studierende und Hochschullehrkörper. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 9. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230817, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: dtv-Taschenbücher Beck Texte#5751#, Auflage: 23009, Auflage/Ausgabe: 9. Auflage. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis, Keyword: EMRK; Insolvenzverordnung; UN-Behindertenkonvention; betriebliche Altersversorgung; EUArbR; Geschäftsgeheimnisrichtlinie, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Europarecht~Internationales Recht / Europarecht, Fachkategorie: Internationales Recht, Region: Europa, Bildungszweck: für die Hochschule, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: dtv Verlagsgesellschaft, Verlag: dtv Verlagsgesellschaft, Länge: 190, Breite: 126, Höhe: 42, Gewicht: 480, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2783122, Vorgänger EAN: 9783423531030 9783423057516 9783406699290 9783406668111 9783406627989, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0120, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch, WolkenId: 419073
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IT-Arbeitsrecht
IT-Arbeitsrecht , Zum Werk Die unter dem Schlagwort "Arbeit 4.0" rasant voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt erfasst immer mehr Arbeitsbereiche. Die Nutzung der technischen Möglichkeiten durch die Arbeitnehmer und die Kontrolle durch die Arbeitgeber löst dabei eine Vielzahl zum Teil ganz neuer Rechtsfragen aus, wie Homeoffice, Nutzung von Social Media, GPS-Überwachung usw. Auch das kollektive Arbeitsrecht wird vor neue Herausforderungen gestellt, die oft über Betriebsvereinbarungen zu regeln sind. Das Buch geht auch auf strafrechtliche Besonderheiten ein. Die Neuauflage berücksichtigt außerdem die erweiterten Mitbestimmungsrechte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Vorteile auf einen Blick Darstellung zu allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen beim Einsatz von IT kompakt und verständlich mit Mustern und Praxistipps Zur Neuauflage Die dritte Auflage führt u.a. folgende Themen eingehend aus: Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), Crowdworker und ihre Eigenschaft als Arbeitnehmer, Homeoffice und die weitere Entwicklung nach der Pandemie, Arbeitgeber als IT-Verantwortlicher, virtuelle Kommunikation über Teams, Zoom etc., Datenschutz in Cloudbasierten IT-Systemen und Einbeziehung des Betriebsrats, Digitalisierung bei Krankmeldung und -schreibung. Zielgruppe Für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Arbeits- und IT-Recht, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen, Betriebsräte und Syndizi. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230619, Produktform: Leinen, Redaktion: Kramer, Stefan, Auflage: 23003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Keyword: Mitarbeiterüberwachung; Social Media; Betriebsvereinbarungen; Arbeitsstrafrecht; Crowdworking; Digitale Krankschreibung; Arbeitsstättenverordnung; Betriebsrätemodernisierungsgesetz; IT-Nutzungsregelung; IT-Nutzung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Digital - Digitaltechnik~Informationstechnologie~IT~Technologie / Informationstechnologie~Betrieb / Mitbestimmung~Betriebsverfassung / Mitbestimmung~Mitbestimmung, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 247, Breite: 176, Höhe: 42, Gewicht: 1290, Produktform: Leinen, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2691202, Vorgänger EAN: 9783406734724 9783406707155, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1920375
Preis: 109.00 € | Versand*: 0 € -
Antragslexikon Arbeitsrecht
Antragslexikon Arbeitsrecht , Zum Werk Das Werk bietet eine einzigartige lexikalische Darstellung der Antragsformulierung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Das arbeitsrechtliche Antragslexikon ermöglicht der Leserschaft das rasche Auffinden und Formulieren des im konkreten Fall zulässigen Verfahrensantrages. In Form einer alphabetischen Auflistung werden zu sämtlichen praxisrelevanten Schlagworten (von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenfeststellungsklage) die passenden Anträge für das Urteils- und Beschlussverfahren vorgestellt und mit kurzen rechtlichen Anmerkungen sowie vor allem Belegen aus der einschlägigen Rechtsprechung untermauert. Auch Negativbeispiele sind zur Verdeutlichung unzulässiger oder zumindest zweifelhafter Formulierungen aufgenommen. Das Werk konzentriert sich ganz auf Fragen der Antragstellung, um effizient und zielgerichtet erfolgreich Beschlüsse und Urteile herbeizuführen. Die Darstellung gliedert sich in vier große Kapitel zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu Rechtsmitteln und Zwangsvollstreckung, denen jeweils eine knappe Einführung in die Grundlagen der Antragstellung (Leistungsanträge, Feststellungsanträge, einstweiliger Rechtsschutz etc.) vorangestellt ist. Es folgen jeweils die ausführlichen lexikalischen Teile, die insgesamt mehrere hundert Stichworte enthalten. Vorteile auf einen Blick alle Anträge im Arbeitsrecht von A-Z lexikalische Darstellung zur schnellen Orientierung streng an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiert Zur Neuauflage Mit der 4. Auflage bringt das bewährte Team das Lexikon auf den Stand Frühjahr 2024. Neue Themen, neue Stichwörter und neue Entscheidungen zu so vielfältigen Themen wie Corona, Digitalisierung oder Homeoffice erweitern und vertiefen den umfangreichen Fundus. Zielgruppe Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich in arbeitsrechtlichen Verfahren tätig sind. Auch Richterinnen und Richter und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nutzen das Lexikon mit Gewinn. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 79.00 € | Versand*: 0 € -
Boecken, Winfried: Teilzeit- und Befristungsgesetz
Teilzeit- und Befristungsgesetz , Der HK-TzBfG zeigt für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche (TzBfG, WissZeitVG, BEEG, BBiG, PflegeZG, FPfZG, SGB VI, SGB IX, ÄArbVtrG, TVöD) aus einer Hand die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Vereinbarungen auf. Er ist als Berater-Kommentar für Anwaltschaft, Arbeitsgericht, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bestens eingeführt. Die Neuauflage Die 7. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und kommentiert die Neuerungen: Umsetzungsgesetz zur Arbeitsbedingungs-RL der EU Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz zur EU-RL zur Einführung europaweit geltender verbindlicher Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Schwerpunkte liegen dabei auf den Neuregelungen im TzBfG bei Nachweispflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung über wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform mit dem Anspruch auf eine begründete Antwort des Arbeitgebers Anspruch auf bezahlte Pflichtfortbildungen während der Arbeitszeit Folgen unwirksamer Befristungen auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen Informationspflichten über freie bzw. unbefristete Arbeitsplätze sowie auf den Änderungen im BEEG, PflegeZG und FPfZG. Die große Anzahl neuer Entscheidungen des BAG und des EuGH sowie richtungsweisende Urteile der Instanzgerichte sind durchgängig berücksichtigt. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 99.00 € | Versand*: 0 €
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Wie wird Arbeitslosengeld bei Teilzeit berechnet?
Arbeitslosengeld bei Teilzeit wird in der Regel auf Basis des bisherigen Bruttoeinkommens berechnet. Dabei wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit herangezogen. Wenn man während der Teilzeitarbeit weniger verdient hat als zuvor in Vollzeit, wird das Arbeitslosengeld entsprechend niedriger ausfallen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Arbeitslosengeld mit dem Teilzeitgehalt aufgestockt wird, um auf ein bestimmtes Niveau zu kommen. Die genaue Berechnung kann je nach individueller Situation und den jeweiligen Regelungen des Arbeitsamtes variieren. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Arbeitsagentur über die konkreten Berechnungsmethoden zu informieren.
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Ist ein Nebenjob neben der Schule geringfügig oder Teilzeit?
Ein Nebenjob neben der Schule kann entweder geringfügig oder Teilzeit sein, je nachdem wie viele Stunden pro Woche man arbeitet. Ein geringfügiger Job ist in der Regel auf maximal 450 Euro im Monat begrenzt und man hat bestimmte steuerliche Vorteile. Ein Teilzeitjob hingegen hat keine Einkommensgrenze und man arbeitet mehr als 450 Euro im Monat.
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Wird geringfügige Beschäftigung auf Arbeitslosengeld angerechnet?
Wird geringfügige Beschäftigung auf Arbeitslosengeld angerechnet? In der Regel wird geringfügige Beschäftigung auf das Arbeitslosengeld angerechnet, da es als Einkommen betrachtet wird. Allerdings gibt es Freibeträge, bis zu denen das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung nicht angerechnet wird. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter über die genauen Regelungen zu informieren, da diese je nach individueller Situation variieren können. Es kann auch sinnvoll sein, sich beraten zu lassen, um mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld zu verstehen.
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Wird ein Minijob beim Arbeitslosengeld angerechnet?
Wird ein Minijob beim Arbeitslosengeld angerechnet? Ja, ein Minijob wird beim Arbeitslosengeld angerechnet. Das Einkommen aus einem Minijob wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet und kann die Höhe des Arbeitslosengeldes beeinflussen. Es gibt jedoch einen Freibetrag, bis zu dem das Einkommen aus einem Minijob nicht angerechnet wird. Es ist wichtig, das Einkommen aus einem Minijob der Arbeitsagentur zu melden, um eventuelle Konsequenzen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, sich bei der Arbeitsagentur oder einem Berater über die genauen Regelungen und Freibeträge zu informieren.
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